I. Grundzüge des Fusionsgesetzes

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Das Fusionsgesetz ist ein Querschnittserlass des Gesellschaftsrechts: Es regelt die Anpassung der rechtlichen Strukturen von Gesellschaften und anderen Rechtsträgern des privaten und öffentlichen Rechts im Zusammenhang mit Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und Vermögensübertragungen (Art. 1 Abs. 1 FusG). Im Fusionsgesetz geregelt werden solche Transaktionen unter Beteiligung folgender Rechtsträger: Gesellschaften inklusive Vereine, im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, Stiftungen, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital, Institute des öffentlichen Rechts sowie Vorsorgeeinrichtungen.1 Mit Blick auf jeden Rechtsträger ist gesondert zu prüfen, welche Transaktionsformen zur Verfügung stehen.