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Zeitplan Vermögensübertragung

Was Erste Phase:
- Abschluss Übertragungsvertrag (inkl. Inventar)
- Eintrag im Handelsregister
Nachträglich:
- Informieren der Gesellschafterinnen und Gesellschafter**
Konsultation der Arbeitnehmer soweit Arbeitsverhältnisse übergehen
Zuständigkeit Oberstes Leitungs- oder Verwaltungsorgan* Oberstes Leitungs- oder Verwaltungsorgan
Wann Schriftlich Im Anhang der Jahresrechnung (bzw. an der Generalversammlung falls keine Jahresrechnung zu erstellen ist)
Zeitbedarf Bei klaren Verhältnissen wenige Tage.
In komplexen Fällen kann der Prozess mehrere Wochen dauern (Due Diligence, Verhandlungen über den Kaufpreis, etc.)
 

* U.U. weitergehende Mitwirkungskompetenzen der Gesellschafter bei faktischer Zweckänderung durch die Vermögensübertragung
** Keine Informationspflicht, wenn die übertragenen Aktiven weniger als 5 Prozent der Bilanzsumme der übertragenden Gesellschaft ausmachen


Zitiervorschlag:
Hans Caspar von der Crone / Andreas Gersbach / Franz J. Kessler / Martin Dietrich / Claudia Fritsche / Katja Berlinger, www.fusg.ch - die Internetplattform zu Fragen des Transaktionsrechts, <http://www.fusg.ch/vmuebr/recht/zeitplan/>, Stand: 22.08.2003, besucht am 22.05.2012.
 
   
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