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Grundzüge

Querschnitterlass
Vier Transaktionsformen
Aufbau und Systematik
Erleichterungen für KMU
Spezialregelungen
Änderungen in anderen Rechtsgebieten

Querschnitterlass
Das Fusionsgesetz ist ein Querschnitterlass des Gesellschaftsrechts, erfasst aber auch Stiftungen, im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen sowie Institute des öffentlichen Rechts. Angesichts des Umfangs und der Komplexität der Materie ist das Fusionsgesetz als Spezialgesetz ausgestaltet worden.

Vier Transaktionsformen
Das Fusionsgesetz regelt – inhaltlich über seine eng gefasste Kurzbezeichnung hinausgehend – folgende Transaktionsformen:

  • Fusion: Wird umfassend neu geregelt, wobei Fusionen von Rechtsträgern sowohl gleicher als auch unterschiedlicher Rechtsform in sehr weitgehendem Masse zugelassen werden.
  • Spaltung: Das Institut der Spaltung wird erstmals im schweizerischen Gesellschaftsrecht gesetzlich geregelt. Es umfasst verschiedene Wahlmöglichkeiten.
  • Umwandlung: Das Fusionsgesetz enthält eine erstmalige Regelung der Umwandlung im Gesetz: Der sogenannte Rechtskleidwechsel setzt dabei die grundsätzliche Vereinbarkeit der rechtlichen Strukturen der Ausgangs- und der Zielrechtsform voraus.
  • Vermögensübertragung: Ergänzt werden diese Transaktionsformen durch das neu geschaffene Institut der Vermögensübertragung, welches dank seiner Flexibilität eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten eröffnet.
Die verschiedenen Transaktionsformen sind je in einem eigenen Kapitel des Gesetzes geregelt.

Aufbau und Systematik

Bei jeder Transaktionsform wird in einer abschliessenden Aufzählung festgelegt, für welche Rechtsträger sie zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Transaktionsformen enthalten jeweils detaillierte Bestimmungen über die zu Informations- und Publizitätszwecken erforderlichen Dokumente sowie über den Verfahrensablauf. Der Schutz der Gesellschafterinnen und Gesellschafter folgt grundsätzlich dem Prinzip der mitgliedschaftlichen Kontinuität sowie dem Verbot der Mehrbelastung, wobei diese Grundsätze im Fusionsgesetz nicht uneingeschränkt verwirklicht sind. Weiter bestehen Vorkehren zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Den Gläubigerschutz gewährleisten Sicherstellungspflichten und Solidarhaftungsregelungen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnet das Fusionsgesetz darüber hinaus den Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Wechsel des Rechtsträgers sowie Informations- und Konsultationspflichten an. Für alle Transaktionsformen gemeinsam wird namentlich die Anfechtung von Transaktionen und die Verantwortlichkeit der beteiligten Personen geregelt.

Erleichterungen für KMU
Für die Fusion, Spaltung und Umwandlung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sieht das Fusionsgesetz verfahrens- und publizitätsrechtliche Erleichterungen vor. Diese sollen die Transaktionskosten senken und dem erhöhten Bedürfnis nach Diskretion Rechnung tragen.

Spezialregelungen
Für Umstrukturierungsvorgänge, an denen Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen oder Institute des öffentlichen Rechts beteiligt sind, sieht das Fusionsgesetz eine Reihe von Spezialregelungen vor.

Änderungen in anderen Rechtsgebieten
Mit der Einführung des Fusionsgesetzes gehen auch verschiedene Änderungen in anderen Erlassen einher: Zu den bedeutendsten Änderungen zählen die Schaffung einheitlicher Grundlagen zur Erleichterung grenzüberschreitender Transaktionen im IPRG sowie die Einführung einer Identifikationsnummer für alle im Handelsregister eingetragenen Rechtsträger. Schliesslich stellen zahlreiche steuerrechtliche Anpassungen sicher, dass sich die verschiedenen Transaktionsformen des Fusionsgesetzes weitgehend steuerneutral nutzen lassen.

Zitiervorschlag:
Hans Caspar von der Crone / Andreas Gersbach / Franz J. Kessler / Martin Dietrich / Claudia Fritsche / Katja Berlinger, www.fusg.ch - die Internetplattform zu Fragen des Transaktionsrechts, <http://www.fusg.ch/ueberbl/grundzg/index.php?datum=2003-10-14>, Stand: 14.10.2003, besucht am 22.05.2012.

   
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