Druck-/Zitatversion
 

Umwandlung: Gläubiger, Überblick


Die Auswirkungen einer Umwandlung auf die Position der Gläubigerinnen und Gläubiger der betroffenen Gesellschaft sind gering. Weil der Rechtsträger grundsätzlich identisch bleibt und nur sein Rechtskleid ändert (rechtsformändernde Umwandlung), findet im Normalfall kein Schuldnerwechsel statt. Bei der Umwandlung einer Rechtsgemeinschaft ohne selbständige juristische Persönlichkeit (zum Beispiel einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) in eine Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (zum Beispiel eine Aktiengesellschaft) handelt es sich jedoch genau genommen um eine übertragende Umwandlung. Die Rechtsträgerschaft geht hier von der Gesellschaftergesamtheit (gemeinschaftliche Berechtigung) auf eine juristische Person (alleinige Berechtigung am Vermögen der umgewandelten Gesellschaft) über.

Sowohl bei der rechtsformändernden als auch bei der übertragenden Umwandlung bleibt das Gesellschaftsvermögen unverändert, sodass kein Haftungssubstrat verloren geht. Angesichts des beschränkten Gefahrenpotentials der Umwandlung begnügt sich das Fusionsgesetz hier mit einem schwach ausgeprägten Gläubigerschutz, welcher erst nach Vollendung der Umwandlung greift. Konkret vorgesehen ist lediglich das Fortbestehen einer allfälligen persönlichen Haftung der Gesellschafter unter der bisherigen Rechtsform, welche nach der Umwandlung in die neue Rechtsform dahinfällt (Art. 68 FusG i.V.m. Art. 26 und 27 Abs. 3 FusG). Dem Gläubigerschutz dient zudem die Einhaltung der Gründungsvorschriften insbesondere betreffend Gesellschaftskapital (Art. 57 FusG), als auch der Numerus clausus der zulässigen Umwandlungsmöglichkeiten (Art. 54 f. FusG). Anders als bei der Fusion, Spaltung und Vermögensübertragung (Art. 25 FusG , Art. 46 FusG, Art. 75 Abs. 3 ) sieht das Fusionsgesetz bei der Umwandlung keine Pflicht zur Sicherstellung der Forderungen vor.

Zitiervorschlag:
von der Crone / Gersbach / Kessler, www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/umwandlung/glaeubiger/ueberblick/index.php?datum=2012-04-12>, Stand: 12.04.2012, besucht am 22.05.2012.

Frühere Fassungen

   
Druck-/Zitatversion
zum Seitenanfang