| Umwandlung: Gesellschafter, Veränderung der Rechtsstellung der Gesellschafter
Mit der Umwandlung nach Art. 53 FusG wechselt eine Gesellschaft ihre Rechtsform, wobei sämtliche mitgliedschaftlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen gewahrt bleiben. Obwohl also die bisherige Gesellschaft – wenn auch in veränderter Rechtsform – bestehen bleibt, wirkt sich ein solcher Rechtskleidwechsel auf die Stellung der Gesellschafter aus. Da Umwandlungen in diverse Rechtsformen weitgehend zulässig sind, können die Veränderungen in der Rechtsstellung der Gesellschafter ganz erheblich sein.
Direkte Folge jeder Umwandlung sind jene Änderungen, welche sich aus dem Rechtskleidwechsel von Gesetzes wegen ergeben. Bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beispielsweise der Treuepflicht und dem Konkurrenzverbot nach Art. 803 OR besondere Beachtung zu schenken. Darüber hinaus kann in der neuen Rechtsform die Rechtsstellung der Gesellschafter zuweilen auch statutarisch unterschiedlich ausgestaltet werden, sei es bereits im Zeitpunkt der Umwandlung, oder sei es durch eine spätere Änderung der Statuten oder des Gesellschaftsvertrages. Beim Beispiel der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist etwa an die Möglichkeit der statutarischen Einführung einer Nachschusspflicht oder anderer persönlicher Pflichten zu denken (Art. 772 Abs. 2 OR ; Art. 795 OR ). Aus diesem Grund schreibt Art. 61 Abs. 3 lit. e-f FusG vor, dass die Gesellschafter im Umwandlungsbericht sowohl über die konkret erfolgenden als auch über potentielle weitere Veränderungen ihrer Rechtsstellung informiert werden müssen.
Immerhin setzt die Zulässigkeit einer Umwandlung voraus, dass die in Frage stehenden Rechtsformen in ihren Strukturen grundsätzlich miteinander kompatibel sind, weshalb Art. 54 FusG die zulässigen Umwandlungen abschliessend aufzählt. Zudem schreibt Art. 56 FusG vor, dass die Anteils- und Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter gewahrt werden müssen.
Zitiervorschlag:
von der Crone / Gersbach / Kessler,
www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/umwandlung/gesellschafter/recht/index.php?datum=2012-01-17>, Stand: 17.01.2012, besucht am 09.02.2012.
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