|
||||||
Zitiervorschlag: Merlino in: von der Crone / Gersbach / Kessler / Dietrich / Berlinger, www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/steuern/neutralitaet/ueberblick/index.php?datum=2004-07-01>, Stand: 01.07.2004, besucht am 22.05.2012. |
||||||
| Steuern: Steuerneutralität, Überblick | ||||||
| Das für Umstrukturierungen vorgesehene steuerliche Privileg besteht in erster Linie in der Gewährung von Steuerneutralität für solche Transaktionen. Damit wollte der Gesetzgeber steuerliche Behinderungen von volkswirtschaftlich grundsätzlich sinnvollen Strukturanpassungen vermeiden. Das Ziel der Steuerneutralität hat steuerlich drei Konsequenzen: Erstens wird die Erhebung von direkten Steuern auf Reserven aufgeschoben; in gewissen Fällen erfolgt aber dennoch eine teilweise Besteuerung. Zweitens ist die Übertragung von Aktivpositionen keinen Verkehrssteuern unterworfen. Und drittens werden die Steuerfaktoren (bezüglich direkter Steuern) vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen. | ||||||