| Steuern: Fragestellung, Indirekte Steuern
Indirekte Steuern sind Steuern, bei welchen das Steuerobjekt nicht mit der Steuerberechnungsgrundlage identisch ist. Zu den indirekten Steuern zählen insbesondere die Verkehrssteuern, bei welchen Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftslebens Gegenstand der Besteuerung sind. Bei den Verkehrssteuern wird also an Transaktionen angeknüpft, und zwar unabhängig davon ob mit diesen Transaktionen Einkommen oder Gewinn erzielt wird oder ob ein Realisationstatbestand bezüglich Reserven vorliegt.
Folgende Verkehrssteuern können in der Schweiz die Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen von Umstrukturierungen beschlagen: - Mehrwertsteuer (MWST), wenn der übertragende Rechtsträger (Veräusserer) mehrwertsteuerpflichtig ist;

- Emissionsabgabe, wenn der übernehmende Rechtsträger ein Kapitalunternehmen und der übertragende Rechtsträger ein Gesellschafter ist;

- Umsatzabgabe im Fall der entgeltlichen Übertragung von Eigentum an gesetzlich definierten Wertpapieren, sofern eine der Vertragsparteien oder einer der Vermittler Effektenhändler nach Art. 13 Abs. 3 StG
ist;
- Handänderungssteuern, soweit es sich bei den übertragenen Aktiven um Immobilien handelt.

Zitiervorschlag:
Merlino in: von der Crone / Gersbach / Kessler / Dietrich / Berlinger,
www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/steuern/frage/indirekt/index.php?datum=2004-07-01>, Stand: 01.07.2004, besucht am 22.05.2012. |