Druck-/Zitatversion
 

Spaltung: Rechtliches, besondere Verfahren


Das Fusionsgesetz sieht auch bei der Spaltung unter gewissen Voraussetzungen Verfahrenserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen vor. In Analogie zu Art. 23-24 FusG bei der Fusion ist unseres Erachtens auch eine erleichterte Spaltung von Kapitalgesellschaften mit qualifizierten Beherrschungsverhältnissen möglich. Ebenfalls in Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen für die Fusion sind zusätzliche Voraussetzungen zu beachten bei der Spaltung einer Gesellschaft in Liquidation sowie bei der Sanierungsspaltung einer Gesellschaft mit Kapitalverlust oder Überschuldung.

Spaltungen unter Beteiligung von Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen und Instituten des öffentlichen Rechts sind im Fusionsgesetz nicht vorgesehen, worauf nachfolgend ebenfalls kurz eingegangen wird.


Zitiervorschlag:
von der Crone / Gersbach / Kessler, www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/spaltung/rechtliches/verfahren/index.php?datum=2008-09-24>, Stand: 24.09.2008, besucht am 09.02.2012.

Frühere Fassungen

   
Druck-/Zitatversion
zum Seitenanfang