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Zitiervorschlag: von der Crone / Gersbach / Kessler / Dietrich / Berlinger, www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/sanierung/massnahmen/index.php?datum=2011-02-23>, Stand: 23.02.2011, besucht am 09.02.2012. |
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| Sanierung: Überblick über die einzelnen Sanierungsmassnahmen | ||||||
| Die Sanierungsmassnahmen können sehr verschiedenartig sein, je nach den Schwachpunkten der Unternehmung. Mit Blick auf ihren Zweck wird unterschieden zwischen finanziellen, ertragswirtschaftlichen und strategischen Sanierungsmassnahmen.1 Nachfolgend wird das Institut der Bilanzbereinigung kurz vorgestellt und auf die einzelnen Möglichkeiten der finanziellen und betrieblichen Sanierung hingewiesen. Bilanzbereinigung In der Regel wird in einem ersten Schritt die Bilanz bereinigt, da diese den (veränderten) Wert des Unternehmens unter Umständen nicht mehr der Realität entsprechend wiedergibt. Als mögliche Massnahmen der Bilanzbereinigung kommen beispielsweise die Auflösung von Reserven oder Rückstellungen, die deklarative Kapitalherabsetzung (Art. 735 OR) oder die Aufwertung von Beteiligungen oder Grundstücken (Art. 670 Abs. 1 OR) in Frage. Je nach den Umständen kann eine Unterbilanz, ein Kapitalverlust oder eine Überschuldung2 durch diese Massnahmen bereits beseitigt werden. Andernfalls müssen weitere Massnahmen ergriffen werden. Finanzielle Sanierung Bei der finanziellen Sanierung geht es darum, das Unternehmen wieder auf eine gesunde Kapitalbasis zu stellen. Denkbare Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind unter anderem Forderungsverzichte, Schuldübernahmen bzw. Schuldbeitritte, Rangrücktritte (je nach Ausgestaltung), Stillhalteabkommen mit Kreditgebern, Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital, Kapitalherabsetzung ohne Mittelausschüttung, Kapitalherabsetzung unter gleichzeitiger Wiedererhöhung (so genannter Kapitalschnitt), Darlehen oder freiwillige Zuzahlungen von Aktionären oder Dritten.3 Betriebliche Sanierung Bei Massnahmen der betrieblichen Sanierung geht es in erster Linie um eine verbesserte Organisation und eine erhöhte Profitabilität des Unternehmens. Als Massnahmen kommen interne und externe Umstrukturierungen des operationellen Bereichs wie beispielsweise das Einstellen verlustbringender Aktivitäten oder der Verkauf bzw. die Redimensionierung von nicht profitablen Unternehmensteilen in Frage.4 Solche betrieblichen Umstrukturierungen können zum Teil gestützt auf das Fusionsgesetz erfolgen, worauf nachfolgend genauer eingegangen wird. Ebenfalls zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang Massnahmen wie das Ersetzen der Unternehmensleitung, die Einführung von Kurzarbeit oder ein Abbau von Arbeitsplätzen.5 In vielen Fällen werden verschiedene Massnahmen miteinander kombiniert. |
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| 1 Ausführlich Rubli, 123 ff. 2 Vgl. dazu oben Abschnitt Grundlagen und Begriffliches. 3 Thommen, 476; Roberto, 12; Ausführlich Rubli, 158 ff. 4 von Büren/Stoffel/Weber, N 701. 5 Roberto, 12, von Büren/Stoffel/Weber, N 701. |
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