| Sanierung: Sanierung unter dem Fusionsgesetz
Das Fusionsgesetz nimmt zum Teil explizit auf Sanierungsfälle Bezug und unterstellt Transaktionen, die unter Beteiligung einer sanierungsbedürftigen Gesellschaft stattfinden, besonderen Bestimmungen. Solange das Fusionsgesetz keine derartigen Sondervorschriften aufstellt, gelten für alle Transaktionen beziehungsweise Gesellschaften dieselben gesetzlichen Bestimmungen.
Zitiervorschlag:
von der Crone / Gersbach / Kessler / Dietrich / Berlinger,
www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/sanierung/gesetz/index.php?datum=2004-07-01>, Stand: 01.07.2004, besucht am 22.05.2012. |