Prozessuales Verantwortlichkeitsklage
Schadenersatzansprüche gegen verantwortliche Personen
Überblick
Die Verantwortlichkeitsklage im Überlick
Aktivlegitimation
Zur Klage legitimiert sind der Rechtsträger, die Gesellschafter sowie die Gläubiger
Passivlegitimation
Passivlegitimiert sind alle mit einer Transaktion oder mit deren Überprüfung beteiligten Personen
Haftungsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Haftungsvoraussetzungen mit eine fusionsgesetzliche Pflicht verletzt sein
Zuständigkeit
Die örtliche und sachliche Zuständigkeitsregelung der Verantwortlichkeitsklage
Verfahren
Zur Verjährung und dem Verfahren der Verantwortlichkeitsklage
Abgrenzungen
Die Abgrenzung der Verantwortlichkeitsklage zur Überprüfungs- und Anfechtungsklage