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Internationales: Grenzüberschreitende Vermögensübertragung, Überblick


Die grenzüberschreitende Vermögensübertragung im internationalen Verhältnis wird in Art. 163d IPRG geregelt, dessen Abs. 1 auf die sinngemässe Anwendung der Bestimmungen des IPRG zur grenzüberschreitenden Fusion verweist (Art. 163a-163c IPRG). Darüber hinaus untersteht die Vermögensübertragung gemäss Art. 163d Abs. 2 IPRG dem Recht jener Gesellschaft, die ihr Vermögen auf einen andern Rechtsträger überträgt. Dieses Recht ist vermutungsweise im Sinne von Art. 163c Abs. 2 IPRG auch auf den Übertragungsvertrag anwendbar, sofern die Parteien keine Rechtswahl treffen (Art. 163d Abs. 3 IPRG ). Erste Voraussetzung jeder grenzüberschreitenden Umstrukturierung ist auch bei der Vermögensübertragung deren grundsätzliche Zulässigkeit nach nationalem Recht.

Zitiervorschlag:
von der Crone / Gersbach / Kessler, www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/international/vmuebr/ueberblick/index.php?datum=2012-01-24>, Stand: 24.01.2012, besucht am 18.05.2012.

Frühere Fassungen

   
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