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Fusion: Rechtliches, Besondere Verfahren


Je nach Fusionszweck und je nach Rechtsform und Beziehung der involvierten Gesellschaften sieht das Fusionsgesetz Besonderheiten und Ausnahmen vor. Erleichterungen im Fusionsverfahren sind möglich bei kleinen und mittleren Unternehmen, bei Kapitalgesellschaften mit qualifizierten Beherrschungsverhältnissen sowie bei der Fusion zwischen Vereinen. Zusätzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bei der Fusion mit einer Gesellschaft in Liquidation sowie bei der Sanierungsfusion einer Gesellschaft mit Kapitalverlust oder Überschuldung.

Aufgrund ihrer Struktur oder ihres besonderen Zwecks sind Fusionen mit Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen und Instituten des öffentlichen Rechts im Fusionsgesetz gesondert geregelt und werden nachfolgend auch als besondere Fusionsverfahren dargestellt.

Zitiervorschlag:
von der Crone / Gersbach / Kessler / Dietrich / Berlinger, www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/fusion/rechtliches/verfahren/index.php?datum=2004-07-01>, Stand: 01.07.2004, besucht am 09.02.2012.

   
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