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Fusion: Rechtliches, Abgrenzung


Die echte Fusion ist abzugrenzen von der Quasifusion und der unechten Fusion. Die echte Fusion zeichnet sich aus durch die Universalsukzession, die Kontinuität der Mitgliedschaft sowie die Auflösung mindestens einer Gesellschaft ohne Liquidation.

Quasifusion
Von einer Quasifusion spricht man, wenn ein Unternehmen alle oder die überwiegende Mehrheit der Anteilsrechte einer anderen Gesellschaft erwirbt, die dadurch zur beherrschten Tochtergesellschaft der Erwerberin wird. Der Erwerb kann durch Bargeld oder Anteilsrechte der übernehmenden Gesellschaft ab-gegolten werden. Werden zur Abgeltung neue Mitgliedschafts- oder Anteilsrechte ausgegeben, so hat dies für die Gesellschafter der quasi-übertragenden Einheit eine fusi-onsähnliche Wirkung: Sie werden Gesellschafter einer anderen Gesellschaft, nämlich der Erwerberin. Im Unterschied zur echten Fusion erfolgt der Aktientausch aber rein schuldrechtlich und kann dem einzelnen Gesellschafter nicht durch einen Mehrheitsentscheid der Generalversammlung aufgezwungen werden. Es findet auch keine Universalsukzession statt. Die quasi-übertragende Gesellschaft bleibt – zumindest vorläufig – in ihrer Rechtspersönlichkeit erhalten. Auf die Quasifusion finden die Bestimmungen zur Fusion nach Art. 3 ff. FusG keine Anwendung.

Unechte Fusion
Von einer unechten Fusion oder faktischen Fusion spricht man im Zusammenhang mit der Übernahme der Aktiven und Passiven eines Betriebs durch einen Erwerber, ohne dass sich die Parteien zu einer gemeinsamen Gesellschaft zusammenschliessen. Diese Übertragung folgt neu den Regeln der Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. FusG. Aus Sicht des Erwerbers ist die Übernahme der Aktiven und Passiven wirtschaftlich mit einer echten Fusion vergleichbar, weil dieser in beiden Fällen die Kontrolle über die Produktionsgüter der übertragenden Gesellschaft erhält.

Zitiervorschlag:
von der Crone / Gersbach / Kessler, www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/fusion/rechtliches/abgrenzung/index.php?datum=2008-09-03>, Stand: 03.09.2008, besucht am 07.09.2010.

Frühere Fassungen

   
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