Druck-/Zitatversion
 

Checkliste Fusionsvertrag


1.Bezeichnung der Gesellschaften, die an der Transaktion beteiligt sind (übertragende und übernehmende Gesellschaft; im Fall der Kombinationsfusion auch die neue Gesellschaft, Art. 13 Abs. 1 FusG ):

  • Firma und Sitz;
  • Rechtsform;
  • empfehlenswert ist auch die Angabe der Firmennummer sowie der unterzeichnenden Organvertreter.

2. Grundlagen für die Qualifikation und spezifischen Voraussetzungen der Transaktion:
  • Kapitalstruktur (inklusive Stand der Liberierung) und Beteiligungsverhältnisse (allenfalls Konzernstruktur i.S.v. Art. 23 FusG ) der beteiligten Gesellschaften;
  • Hinweis auf eine allfällig erforderliche Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft;
  • Zweck der beteiligten Gesellschaften;
  • allfällige Qualifikation als KMU (Art. 2 lit. e FusG ).


3. Beschreibung der Transaktion, insbesondere Art der Fusion:

  • Absorption oder Kombination (Art. 3 FusG );
  • Fusion einer Gesellschaft in Liquidation (Art. 5 FusG );
  • Sanierungsfusion (Art. 6 FusG );
  • erleichterte Fusion von Kapitalgesellschaften (Art. 23-24 FusG);
  • Fusion mit KMU-Erleichterungen (Art. 2 lit. e FusG i.V.m. Art. 14 Abs. 2 , Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 Abs. 2 FusG )

4. Hinweis auf Bilanzen (gegebenenfalls Zwischenbilanzen, Art. 11 FusG ) der beteiligten Gesellschaften, welche der Transaktion zugrunde liegen.


5. Umtauschverhältnis / Ausgleichszahlung (Art. 13 Abs. 1 lit. b FusG ):

  • Umtauschverhältnis: Wie viele Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft für den Umtausch ihrer Anteile an der übertragenden Gesellschaft?
  • Angaben über die Mitgliedschaft der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft bei der übernehmenden Gesellschaft (Art. 7 FusG );
  • Höhe einer allfälligen Ausgleichszahlung an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft (Art. 7 Abs. 2 FusG ).

6. Gewährung von Rechten durch die übernehmende Gesellschaft (Art. 13 Abs. 1 lit. c FusG ) an allfällige
  • Inhaber von Sonderrechten (Art. 7 Abs. 5 FusG );
  • Inhaber von Anteilen ohne Stimmrecht (Art. 7 Abs. 4 FusG ) oder
  • Inhaber von Genussscheinen (Art. 7 Abs. 6 FusG )

7. Umtauschmodalitäten (Art. 13 Abs. 1 lit. d FusG ), insbesondere für:
  • Legitimation der bisherigen Aktionäre (ev. Einlieferung der alten Titel);
  • Bescheinigung für die neuen Anteile (Datum, Art der Zustellung);
  • Fälligkeit und Art der Auszahlung der Abfindung;
  • Kostentragung für Umtausch.

8. Anspruch am Bilanzgewinn (Art. 13 Abs. 1 lit. e FusG ):
  • Zeitpunkt, von dem an die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte einen Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gewähren;
  • allfällige Besonderheiten dieses Anspruchs.

9. Gegebenenfalls Abfindung nach Art. 8 FusG (Art. 13 Abs. 1 lit. f FusG ):
  • Hinweis auf ein allfälliges Wahlrecht zwischen Umtausch und Abfindung nach Art. 8 Abs. 1 FusG , insbesondere Modalitäten für die Ausübung des Wahlrechts und Höhe der Abfindung;
  • Modalitäten einer allfälligen Zwangsabfindung nach Art. 8 Abs. 2 FusG .

10. Zeitpunkt der Wirkung des Fusionsvertrages zwischen den Parteien (Art. 13 Abs. 1 lit. g FusG ).


11. Allfällige Gewährung besonderer Vorteile (Art. 13 Abs. 1 lit. h FusG ) an:

  • Mitglieder eines Leitungs- oder Verwaltungsorgans;
  • geschäftsführende Gesellschafter.

12. Gegebenenfalls Bezeichnung aller Gesellschafter, die nach der Fusion unbeschränkt haften (Art. 13 Abs. 1 lit. i FusG ).


13. Regelung der Kostentragung insbesondere für:

  • Ausarbeitung Fusionsvertrag und -bericht;
  • Unternehmensbewertungen;
  • Fusionsprüfung;
  • Handelsregister;
  • besondere Kostentragungsregelung für den Fall, dass die Fusion nicht zustande kommt.

14. Zustimmungen (Art. 12 und Art. 18 FusG ):
  • Der Vertrag ist zunächst vom obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan zu genehmigen (ggf. Hinweis auf bereits erfolgte Absegnung);
  • Vorbehalt der Zustimmungen der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft (Art. 12 Abs. 2 FusG ).

15. Weitere Bestimmungen:
  • zusätzliche Bedingungen für den Vollzug der Fusion (z.B. Einholen behördlicher Bewilligungen oder Zustimmungserklärungen wichtiger Geschäftspartner);
  • besondere Regelungen für die Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Vollzug der Transaktion;
  • Beendigungsklauseln (Rücktrittsrechte, finanzielle Folgen, z.B. Vereinbarung einer „break-up fee“);
  • Verhältnis des Vertragswortlauts zu allfälligen früheren Absichtserklärungen.

16. Anwendbares Recht (Art. 163c IPRG ) und Gerichtsstand


17. Unterzeichnung:

  • Angabe von Ort, Datum;
  • rechtsgültige Unterzeichnung durch die beteiligten Gesellschaften.

18. Beilagen:
  • Bilanzen der beteiligten Gesellschaften, welche dieser Transaktion zugrunde liegen.
_________________________________________________________________
Bemerkungen:
  • Bei einer gewöhnlichen Fusion sind nur die in Ziff. 1 und Ziff. 5-12 erwähnten Angaben gesetzlich notwendig (Art. 13 Abs. 1 FusG ).
  • Bei einer erleichterten Fusion mit einer zu 100% kontrollierten Gesellschaft (Art. 23 Abs. 1 FusG ) sind nur die in Ziff. 1 und Ziff. 9-12 erwähnten Angaben gesetzlich notwendig; zudem muss der Fusionsvertrag nicht von der Generalversammlung genehmigt werden (Art. 24 Abs. 2 FusG ).
  • Bei einer erleichterten Fusion mit einer zu mindestens 90% kontrollierten Gesellschaft (Art. 23 Abs. 2 FusG ) sind nur die in Ziff. 1-2 und Ziff. 9-12 erwähnten Angaben gesetzlich notwendig; zudem muss der Fusionsvertrag nicht von der Generalversammlung genehmigt werden (Art. 24 Abs. 2 FusG ).
  • Nur bedingt notwendige Angaben sind aufgrund der Formulierung „allenfalls“ oder „gegebenenfalls“ erkennbar.
  • Bei der Fusion zwischen Vereinen sind Ziff. 6-9 nicht anwendbar (Art. 13 Abs. 2 FusG ).

Weiterführende Quellen:
  • Verband Bernischer Notare (Hrsg.), Weiterbildungstagung „Fusionsgesetz“ vom 10./11. März 2004, mit notariellen Musterurkunden;
  • www.fusg.ch


Zitiervorschlag:
von der Crone / Gersbach / Kessler / Dietrich / Berlinger, www.fusg.ch - die Internetplattform zum Transaktionsrecht, <http://www.fusg.ch/site/checklisten/index.php?id=327>, Stand: 11.05.2005, besucht am 07.09.2010.

   
Druck-/Zitatversion
zum Seitenanfang