| Was |
Erste
Phase: - Abschluss Fusions-vertrag
- Erstellen Fusionsbericht (inkl. aktueller Abschluss) |
Zweite
Phase: - Revision Fusionsvertrag,
Fusionsbericht (inkl. aktueller Abschluss) |
Dritte
Phase: - Mitteilung an die Gesellschafter
- Durchführung Einsichtsverfahren
- Einladung zu General-versammlungen |
Vierte
Phase: - Fusionsbeschluss |
| Zwischen der ersten
und der dritten Phase: Information und Konsultation der Arbeitnehmer |
Zuständig-
keit |
Oberste Leitungs- oder
Verwaltungsorgane |
Besonders befähigter
Revisor |
Oberste Leitungs- oder
Verwaltungsorgane |
Generalversammlungen
(besondere Quoren) |
| Wann |
Ab Entscheid über
die Aufnahme der Fusionsverhandlungen |
Nach Vorliegen von Fusionsvertrag,
Fusionsbericht und aktuellem Abschluss |
Nach Erstellen des Revisionsberichts |
Nach Durchführung
des Einsichtsverfahrens |
| Zeitbedarf |
Abschluss Fusionsvertrag:
Bei klaren Verhältnissen wenige Tage. In komplexen Fällen
kann der Prozess mehrere Monate dauern (Due Diligence, Verhand-
lungen über das Austauschverhältnis, etc.) Erstellen
Fusionsbericht:
Je nach Komplexität zwischen wenigen Stunden und mehreren Wochen |
Je nach Komplexität
zwischen einer Woche und einem Monat |
Auflegung des Fusionsvertrages,
des Fusionsberichtes, des Prüfungs-
berichtes und der Finanzzahlen der letzten drei Jahre während
mindestens 30 Tagen |
|
Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und
für unter gleicher Beherrschung stehende Kapitalgesellschaften:
- Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter eines KMU können
einstimmig auf das Erstellen eines Fusionsberichts, die Prüfung
des Fusionsvertrages, des Fusionsberichtes und des Fusionsabschlusses
durch einen Revisor sowie auf das Durchführen des Einsichtsverfahrens
verzichten.
- Besitzt die übernehmende Kapitalgesellschaft mindestens 90%
der Anteile an der übertragenden Gesellschaft, müssen bei
beiden beteiligten Gesellschaften keine Fusionsberichte erstellt werden
und der Fusionsvertrag bedarf keiner Genehmigung durch die Generalversammlung.
Beträgt die Beherrschung sogar 100%, erübrigt sich auch
die Prüfung des Fusionsvertrages durch Revisoren und die Durchführung
der Einsichtsverfahren. |